Müllgebühren für den Landkreis Bad Kissingen sind fällig

Das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen informiert: Am 1. Juli werden die Müllgebühren für Januar bis Dezember 2025 fällig.

Dies betrifft ausschließlich den Landkreis, ohne die Stadt Bad Kissingen. Dabei besteht die Möglichkeit, die Gebühren per Einzugsermächtigung zu bezahlen oder zu überweisen.

Vorteil der Einzugsermächtigung ist es, dass die Zahlung dadurch nicht vergessen werden kann. Es sollte jedoch überprüft werden, ob sich Daten geändert haben.

Diese Änderungen müssen bis zum 20. Juni schriftlich mitgeteilt werden. Dafür steht unter: www.abfall-scout.de ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Bei der Überweisung der Müllgebühren ist die Kundennummer im Verwendungszweck anzugeben. Nicht rechtzeitig eingegangene Zahlungen werden kostpflichtig angemahnt.

Die Bankverbindung des Kommunalunternehmens lautet:

IBAN: DE55 7932 0075 0002 0616 00;
BIC: HYVEDEMM451 HypoVereinsbank Bad Kissingen

oder

IBAN: DE95 7935 1010 0000 0582 22;
BIC: BYLADEM1KIS Sparkasse Bad Kissingen